AGB für den Obelio eLETS Service
eLETS Service

Versionsstand: 5. Mai 2010

Präambel

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Benutzung des Online-Dienstes „Obelio eLETS Service“ (im Weiteren „Obelio-Service“ genannt) durch bei Obelio registrierte Benutzer, die auf diesen Dienst online über das Internet zugreifen (im Weiteren „Obelio-Benutzer“ genannt).

Ein Teil der bei Obelio registrierten Benutzer arbeitet nicht online mit Obelio, sondern wird durch die Administratoren der kooperierenden LETS-Gemeinschaften (im Folgenden „LETS-Administratoren“ genannt) vertreten. Die LETS-Administratoren haben dabei für die Einhaltung der AGB in Bezug auf die von ihnen betreuten Offline-Benutzer zu sorgen.

Der Obelio-Service wird betrieben durch Lutz Jaitner, Färberstraße 29, D-85405 Nandlstadt.

Art des Dienstes

Der Obelio-Service bietet den Obelio-Benutzern die Möglichkeit, Kleinanzeigen mit Hilfe eines Computers über das Internet einzugeben, anzuzeigen und zu drucken. Die Kleinanzeigen dienen zur Vermittlung von Nachbarschaftshilfe und Tauschhandel nach dem LETS-Prinzip.

Ein LETS (Local Exchange Trading System) verrechnet Tauschleistungen mit Hilfe von Verrechnungseinheiten, um ein ausgewogenes Geben und Nehmen der einzelnen Teilnehmer in der LETS-Gemeinschaft anzuregen.

Der Obelio-Service erleichtert es den Obelio-Benutzern, über die LETS-Verrechnungseinheiten mit Hilfe von Verrechnungskonten Buch zu führen. Über den Obelio-Service können Bestellungen aufgegeben, Rechnungen erstellt und Überweisungen getätigt werden. Rechnungen und Überweisungen beziehen sich auf LETS-Verrechnungseinheiten, nicht auf Geld im Sinne eines gesetzlichen Zahlungsmittels.

Der Obelio-Service „besteht“ aus einem Computerprogramm, das auf einem oder mehreren Servern mit Internet-Anschluss läuft, und ergänzender Benutzerunterstützung. Des Weiteren stellt der Obelio-Service Informationen über LETS-Themen im Web und optional in gedruckter Form zur Verfügung.

Die Bezeichnung „Obelio eLETS Service“ steht für „Obelio electronic LETS Service“. Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass die von Obelio zur Verfügung gestellten Dienste in wesentlichen Teilen durch ein Web-gestütztes Software-Programm (Web-Service) erbracht werden. Unter rechtlichen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass eine menschliche Sichtprüfung der einzelnen Buchungs- und Verwaltungsvorgänge von Lutz Jaitner nur stichprobenartig stattfindet, begründet durch den damit verbundenen Aufwand.

Nutzungsbeiträge, Zahlungsweise

Lutz Jaitner kann für die Nutzung des Obelio-Services Beiträge in der lokalen Landeswährung erheben. Die Höhe der Beiträge ist in der jeweils gültigen Preisliste für die Nutzung des Obelio eLETS Service geregelt.

Die Abbuchung der Nutzungsbeiträge erfolgt jährlich in automatisierter Weise (länderspezifisch, z.B. Einzugsermächtigung, PayPal oder per Kreditkartennummer). Die Zahlung der Nutzungsbeiträge in bar, per Einzelüberweisung oder per Scheck ist wegen des damit verbundenen Verwaltungsaufwands nicht vorgesehen.

Begrenzung der Haftung

Die Haftung von Lutz Jaitner gegenüber den Obelio-Benutzern ist generell auf die Höhe des jährlichen Nutzungsbeitrags begrenzt und bezieht sich ausschließlich auf die von Obelio erbrachten Leistungen des Software-Betriebs und der Benutzerunterstützung.

Keine Haftung für Tauschgeschäfte

Obelio-Benutzer nutzen den Obelio-Service um Tauschgeschäfte zu tätigen. Die Tauschgeschäfte erfolgen direkt zwischen den tauschenden Obelio-Benutzern. An diesen Tauschgeschäften ist Lutz Jaitner nicht beteiligt, weder direkt noch vermittelnd.

Die Tauschpartner sind für ihre Geschäfte selbst verantwortlich. Lutz Jaitner haftet nicht für Schäden und Ansprüche, die aus Tauschgeschäften der Obelio-Benutzer entstehen können. Lutz Jaitner ist nicht verpflichtet, die Qualität der von den Obelio-Benutzern angebotenen Leistungen und die Angemessenheit der Gegenleistungen zu prüfen.

Keine Gewähr für Inhalte

Für die Inhalte der Kleinanzeigen und andere Informationen, die von Obelio-Benutzern erstellt wurden, sind die Obelio-Benutzer selbst verantwortlich. Lutz Jaitner übernimmt für die Korrektheit und Gesetzeskonformität der von Benutzern dargestellten Inhalte keine Gewähr.

Verweis auf Marktregeln der LETS-Gemeinschaften

In vielen Fällen sind die Benutzer des Obelio-Services zugleich Teilnehmer in mindestens einer regionalen LETS-Gemeinschaft (z.B. in einem Tauschring) und in der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft.

Die LETS-Gemeinschaften haben in der Regel ihre eigenen Geschäftsbedingungen und Marktregeln, die zusätzlich zu den AGB für den Obelio-Service gelten. Zum Beispiel gelten für die AcrossLETS-Tauschgemeinschaft die Marktregeln der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft.

Die Geschäftsbedingungen und Marktregeln der anderen LETS-Gemeinschaften werden von diesen Gemeinschaften selbst festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung von Lutz Jaitner.

Speicherort und Charakter der LETS-Verrechnungseinheiten

Die Leistungen der LETS-Teilnehmer werden in der Regel in Verrechnungseinheiten abgerechnet. Die Abrechnung dient dazu, ein ausgewogenes Geben und Nehmen der einzelnen Teilnehmer in der LETS-Gemeinschaft anzuregen.

Der Obelio-Service erleichtert es den Obelio-Benutzern, mit Hilfe von Verrechnungskonten eine nach den jeweiligen LETS-Marktregeln korrekte Abrechnung durchzuführen.

Die im Obelio-Service abgebildeten Verrechnungskonten sind im juristischen Sinne nicht der Speicherort (Aufbewahrungsplatz) der Verrechnungseinheiten. Die Verrechnungskontostände und -transaktionen werden auf Papier festgehalten (gespeichert). Zu diesem Zweck sind die Obelio-Benutzer angehalten, mindestens einmal im Quartal ihren Verrechnungskontostand und die durchgeführten Transaktionen auf Papier zu drucken und auf Papier zu archivieren, z.B. mit Hilfe der im Obelio-Service verfügbaren Funktion „Kontoauszug“ und der Druckfunktion des Web-Browsers.

Die Abrechnung von Tauschleistungen mit Hilfe des Obelio-Services wird in der Regel ergänzt durch Abrechnungsvorgänge mittels LETS-Schecks oder Tauschheften, insbesondere für diejenigen Teilnehmer der LETS-Gemeinschaften, die nicht über Internet arbeiten.

Insgesamt stellen die Verrechnungseinheiten der LETS-Gemeinschaften kein elektronisches Zahlungsmittel im gesetzlichen Sinne dar. Das liegt zum Einen an der Nichtkonvertierbarkeit der LETS-Verrechnungseinheiten in gesetzliche Zahlungsmittel. Zum Anderen sind die elektronischen Möglichkeiten des Obelio-Services lediglich Hilfsmittel (u.a. Schattenkonten), um die Abrechnung von Tauschleistungen zu Papier zu bringen.

Sollte der Betrieb des Obelio-Services längerfristig unterbrochen sein oder durch höhere Gewalt dauerhaft verhindert werden, so können die Papierausdrucke der Kontostände und Transaktionen als Basis für die Abrechnung des Weiteren Tauschbetriebs gelten. Näheres liegt in der Entscheidung der jeweiligen Tauschgemeinschaft.

Im Übrigen steht es den LETS-Gemeinschaften jederzeit frei, die Abrechnung ihrer Tauschgeschäfte ohne den Obelio-Service fortzusetzen, basierend auf den vorhandenen Verrechnungskontoständen. Dazu bedarf es keiner Überweisung von Verrechnungseinheiten an eine außenstehende Stelle, da die Verrechnungseinheiten primär auf Papier bei den Teilnehmern gespeichert sind.

Zusätzlich bietet der Obelio-Service den LETS-Administratoren die Möglichkeit, jederzeit den gesamten Datenbestand der betreffenden LETS-Gemeinschaft in ein beliebiges anderes Computersystem zu exportieren (technisch: CSV-Export der Datenbanktabellen, wobei nur die Einträge exportiert werden, die zur jeweiligen LETS-Gemeinschaft gehören). Die LETS-Administratoren sind angehalten, von den Möglichkeiten des Datenexports in regelmäßigen Abständen Gebrauch zu machen, um notfalls mit einem anderen Computersystem weiterarbeiten zu können.

Geld-analoge Begriffsbildung, kein Geld

Der Obelio-Service und die Obelio LETS-Gemeinschaft verwenden Begriffe, die analog zum Geld (im Sinne des gesetzlichen Zahlungsmittels) sind. Beispiele für diese Geld-analogen Begriffe sind „Konto“, „Kaufkraft“, „Überweisung“, „Preis“, „Rechnung“, „bezahlen“ u.s.w..

Die Begriffsbildung wurde lediglich wegen ihrer Anschaulichkeit so gewählt. Die geld-analogen Begriffe sind auf keinen Fall als Aussage zu verstehen, die LETS-Verrechnungseinheiten seien Geld oder würden eine Währung darstellen.

Auch LETS-Gemeinschaften sollten vermeiden, ihre Verrechnungseinheiten als „Geld“ oder „Währung“ zu bezeichnen, um nicht in Konflikt mit dem Geld-Monopol der Notenbanken zu geraten. Ein wesentlicher Unterschied zwischen LETS-Verrechnungseinheiten und Geld betrifft die Konvertierbarkeit in andere Währungen.

Nicht-Konvertierbarkeit der Verrechnungseinheiten

Die mit Hilfe des Obelio-Services gebuchten Verrechnungseinheiten der LETS-Gemeinschaften sind nicht konvertierbar in gesetzliche Zahlungsmittel. Das heißt, weder der Obelio-Service, noch die Obelio-Benutzer dürfen Verrechnungseinheiten der LETS-Gemeinschaften gegen Euro, Dollar, Verrechnungseinheiten anderer Tauschgemeinschaften oder irgend eine anderes Zahlungsmittel tauschen bzw. einwechseln.

Diese Regelung soll verhindern, dass der Obelio-Service unter die restriktiven gesetzlichen Bestimmungen der Bankenaufsicht fällt. Somit sind viele Regiogeld-Initiativen und Bartergesellschaften von der Nutzung des Obelio-Services ausgeschlossen, die ihre Verrechnungseinheiten konvertierbar zum Euro oder anderen Währungen machen. Diese Gemeinschaften können jedoch die Obelio-Software im Selbstbetrieb nutzen. Sie tragen dafür aber auch die volle rechtliche und organisatorische Verantwortung.

Nicht betroffen von dem Konvertierbarkeitsverbot ist die Abwicklung von Tauschgeschäften zwischen verschiedenen LETS-Gemeinschaften über überregionale LETS-Verrechnungsstellen oder über so genannte Außenkonten, da bei diesen Tauschgeschäften Waren oder Dienstleistungen gegen Verrechnungseinheiten getauscht werden. Hierbei zahlt der Empfänger einer Tauschleistung seine Verrechnungseinheiten auf ein Außenkonto der eigenen LETS-Gemeinschaft ein. Der Erbringer der Tauschleistung bekommt im Gegenzug eine Gutschrift von dem Außenkonto seiner LETS-Gemeinschaft.

Marktregeln und ihre Grenzen

Die Obelio nutzenden LETS-Gemeinschaften können im Rahmen der Funktionalität des Obelio-Programms ihre Marktregeln selbst bestimmen. Zu diesen Regeln gehören:

  • Anfangskontostand bei neuen Teilnehmern
  • Überziehungslimit, Guthabenlimit
  • Umlaufsicherungsgebühr, Rückverteilung derselben
  • Name und Preisbindung der LETS-Verrechnungseinheiten
  • und vieles mehr

LETS-Gemeinschaft haben nach bestem Wissen sicherzustellen, dass ihre Marktregeln gesetzeskonform sind, nicht mit dem Aufgabengebiet der Zentralbanken in Konflikt geraten und keine Bankenaufsicht erfordern. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf die Konvertierbarkeit der LETS-Verrechnungseinheit, die Ausgabe von LETS-Geldscheinen und die Vergabe von LETS-Krediten.

Die Notenbanken (bzw. der Staat) haben ein gesetzliches Monopol auf die Ausgabe von Banknoten bzw. Geldmünzen.

Die Obelio nutzenden LETS-Gemeinschaften dürfen ihre Verrechnungseinheiten deshalb nicht in Form von „Noten“ (Geldscheinen), übertragbaren Wechseln oder Münzen in Umlauf bringen.

Den Teilnehmern und Administratoren der Obelio nutzenden LETS-Gemeinschaften ist LETS-Kreditvergabe im Sinne von Bankgeschäften nicht gestattet.

Aber: Nicht jedes Verleihen von LETS-Verrechnungseinheiten ist Kreditvergabe im Sinne von Bankgeschäften. Das Verleihen von LETS-Verrechnungseinheiten an andere Teilnehmer dürfte solange unschädlich sein, wie der Verleiher nur eigene Verrechnungseinheiten und keine Einlagen von anderen Teilnehmern verleiht, und solange das Verleihen nicht gewerblich (also regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht), sondern nur gelegentlich zum Zweck der Nachbarschaftshilfe erfolgt.

Überziehungslimits sollten für alle Teilnehmer der LETS-Gemeinschaft gleich hoch sein und zeitlich konstant sein, damit die Überziehungslimits nicht als Kreditgewährung durch die LETS-Administratoren gewertet werden können.

Verhalten bei Buchungsfehlern

Lutz Jaitner ist nach bestem Können und Wissen bemüht, die Software-Programme zur LETS-Abrechnung möglichst fehlerfrei zu halten, den reibungslosen Betrieb des Obelio-Services aufrecht zu erhalten und bei dennoch auftretenden Abrechnungsfehlern für eine nachfolgende Korrektur eventueller Fehlbuchungen zu sorgen.

Leider lassen sich trotz aller Sorgfalt Fehler nicht prinzipiell ausschließen. Deshalb haben die Obelio-Benutzer eine eigene Verantwortung für die Überprüfung der korrekten Abrechnung ihrer Tauschgeschäfte. Obelio-Benutzer sind angehalten, ihre Kontoauszüge mindestens einmal im Quartal nach Augenschein zu prüfen und alle festgestellten Abrechnungsfehler so schnell wie möglich an Lutz Jaitner zu kommunizieren.

Gesetzliche Einschränkungen bezüglich der Inhalte und Geschäfte

Bei der Abwicklung von Tauschgeschäften mit Hilfe des Obelio-Services sind die für das jeweilige Land geltenden Gesetze zu beachten.

Unter anderem folgende Inhalte dürfen nicht beim Obelio-Service eingegeben, angeboten oder nachgefragt werden:

  • Inhalte, deren Darstellung im Web oder Vervielfältigung die Urheberrechte oder Lizenzbestimmung des jeweiligen Urhebers verletzen würde. Hierzu gehören unter anderem Nachdrucke von Büchern, Bilden und Dokumenten ohne Genehmigung des Urhebers, sowie Musik, Videos und Software-Programme, deren allgemeine Vervielfältigung nicht freigegeben ist.
  • Inhalte, die zu Gewalt oder Verbrechen aufrufen, bzw. gezielt Rassismus oder Hass schüren
  • Kinderpornographie
  • Informationen, die gesetzlich der Geheimhaltung unterliegen

Unter anderem folgende Waren und Dienstleistungen dürfen über den Obelio-Service NICHT angeboten oder nachgefragt werden:

  • illegale Drogen und verschreibungspflichtige Medikamente
  • die Ausführung gesetzeswidriger Handlungen
  • Menschenhandel
  • geschützte Tier- und Pflanzenarten
  • Waffen, Bauanleitungen für selbige
  • gefährliche Chemikalien, Sprengstoffe, sowie deren Ausgangsstoffe
  • radioaktive Materialien, Giftstoffe, Krankheitserreger
  • Abhörgeräte und -anlagen, Störsender
  • Wertpapiere aller Art (z.B. Besitztitel, Schuldverschreibungen, Terminkontrakte, Derivate)
  • Bank- und Versicherungsgeschäfte, insbesondere die Entgegennahme von Einlagen zur Finanzierung von Krediten oder Schadensfällen
  • Glücksspiele, Lotterie

Lutz Jaitner behält sich vor, Obelio-Benutzer von der weiteren Nutzung des Obelio-Services auszuschließen, die die oben genannten Leistungen, Waren oder Inhalte anbieten bzw. darstellen, oder wenn diese Benutzer gegen bestehende Gesetze verstoßen.

Maßstab für den Ausschluss von Obelio-Benutzern ist die Einschätzung der Rechtslage durch Lutz Jaitner. Es würde die personellen Möglichkeiten von Lutz Jaitner überfordern, ständig alle Inhalte und Angebote auf Rechtskonformität zu überprüfen. Deshalb bittet Lutz Jaitner alle Obelio-Benutzer, beobachtete Verstöße der oben genannten Art an Obelio/Lutz Jaitner zu kommunizieren.

Bei weniger gravierenden Verstößen wird Lutz Jaitner die betreffenden Obelio-Benutzer auffordern, die problematischen Inhalte bzw. Angebote selbst zu löschen, um einen Nutzungsausschluss zu vermeiden. Bei groben Verstößen behält sich Lutz Jaitner vor, Löschungen selbständig durchzuführen und die verursachenden Benutzer sofort von der weiteren Obelio-Nutzung auszuschließen, um möglichen Schaden von der Tauschgemeinschaft abzuwenden.

Rechtsverbindlichkeit und Schlichtung

Bei der Abwicklung von Tauschgeschäften auf LETS-Basis ist zu beachten, dass diese unter Umständen keine rechtsverbindliche Wirkung haben. Dies kann z.B. Auswirkungen auf die Einklagbarkeit von Tauschleistungen und die Eigentumsübertragbarkeit mittels LETS-Handel haben.

Tauschpartner sollten im Konfliktfall daher die Möglichkeiten der von den LETS-Gemeinschaften vorgesehenen Schlichtungsverfahren nutzen (soweit vorhanden) und möglichst auf die Anwendung von Rechtsmitteln verzichten. Näheres regeln ggf. die Teilnahmebedingungen der jeweiligen LETS-Gemeinschaften. Nicht alle Typen von Geschäften können ohne Weiteres als Tauschhandel auf LETS-Basis abgewickelt werden, z.B. wenn Grundbucheinträge oder notarielle Begleitung erforderlich ist.

Bei handwerklichen Tätigkeiten ist zu beachten, dass diese der Handwerksordnung unterliegen und nur von Handwerkern angeboten werden dürfen. Diese Beschränkungen gelten jedoch nicht für reine Hilfstätigkeiten, z.B. „Hilfe bei Malerarbeiten“ und dergleichen. Auf eine rechtskonforme Formulierung der Angebotsinserate ist deshalb zu achten.

Es liegt außerhalb des Rahmens dieser AGB, die mit LETS-Handel verbundenen Rechtsfragen zu klären. Die Obelio-Benutzer sollten sich im Zweifelsfall von kompetenter Seite über die rechtliche Lage informieren, bevor sie größere Geschäfte über den Obelio-Service abwickeln.

Benutzerdaten und Datenschutzbestimmungen

Der Obelio eLETS Service speichert Teilnehmer-bezogene Daten ausschließlich zum Zweck des LETS-Betriebs. Dauer und Umfang der Speicherung richten sich nach den Mindestanforderungen, die für einen fairen und leistungsfähigen LETS-Betrieb notwendig sind.

Bei der Registrierung neuer Obelio-Benutzer werden mit dem Anmeldeformular folgende persönliche Daten und Kontaktdaten abgefragt und gespeichert:

Art der DatenSichtbarkeit für andere
Obelio-Benutzer
Freiwilligkeit der Angabe
Nachnamesichtbar Pflichteingabe
Geburtsnamevom Benutzer bestimmt freiwillig
Vornamesichtbar Pflichteingabe
weitere Vornamenvom Benutzer bestimmt freiwillig
Titelsichtbar freiwillig
Geschlechtsichtbar Pflichteingabe
Geburtstagunsichtbar Pflichteingabe
Geburtsortunsichtbar Pflichteingabe
zweite Adresszeilevom Benutzer bestimmt freiwillig
Straße und Hausnummervom Benutzer bestimmt Pflichteingabe
Postleitzahlsichtbar Pflichteingabe
Ortsichtbar Pflichteingabe
Stadtteilvom Benutzer bestimmt freiwillig
Landsichtbar Pflichteingabe
Telefonnummervom Benutzer bestimmt Pflichteingabe, falls vorhanden
telefonische Erreichbarkeitvom Benutzer bestimmt freiwillig
Telefonnummer (Büro)vom Benutzer bestimmt freiwillig
telefonische Erreichbarkeit (Büro)vom Benutzer bestimmt freiwillig
Handy-Nummervom Benutzer bestimmt freiwillig
Faxnummersichtbar freiwillig
E-Mail-Adressevom Benutzer bestimmt Pflichteingabe, falls vorhanden
E-Mail-Adresse 2vom Benutzer bestimmt freiwillig
Bankkontonummervom Benutzer bestimmt freiwillig
Name und Ort des Kreditinstitutsvom Benutzer bestimmt freiwillig
Bankleitzahlvom Benutzer bestimmt freiwillig
Startseite (URL)vom Benutzer bestimmt freiwillig
bevorzugte Sprachesichtbar freiwillig
weitere Sprachkenntnissesichtbar freiwillig
Berufvom Benutzer bestimmt freiwillig
Passwortunsichtbar freiwillig

Die eigenen Benutzerdaten (auch die nicht sichtbaren) können vom Obelio-Benutzer jederzeit online eingesehen und geändert werden, bzw. können im Auftrag des Benutzers durch die LETS-Administratoren geändert werden.

Die nicht sichtbaren Daten "Geburtsdatum" und "Geburtsort" dienen Lutz Jaitner dazu, ggf. die Identität der Obelio-Benutzer zu überprüfen, um Mehrfachregistrierungen derselben Person zu verhindern. Das Geburtsdatum kann außerdem vom Programm zur Steuerung der Funktionen der Rentenkonten verwendet werden.

Für eine gerechte Abwicklung des Tauschhandels kann es erforderlich sein, dass der Obelio-Service die Namen der Obelio-Benutzer und ihre Geburtsdaten dauerhaft speichert, auch über das Ende ihrer aktiven Obelio-Nutzung hinaus. Die Obelio-Benutzer verpflichten sich durch das Akzeptieren dieser AGB, eine Löschung ihrer gespeicherten Namen und Geburtsdaten nicht von Lutz Jaitner zu verlangen.

Die Bankverbindung dient Lutz Jaitner dazu, Nutzungsbeiträge einzuziehen. Das Passwort dient dem Obelio-Benutzer dazu, sich beim Obelio-Service zu authentisieren.

Die sichtbaren Kontaktdaten (Adresse, Telefon, E-Mail u.s.w.) dienen dazu, dass Tauschpartner untereinander Kontakt aufnehmen können. Die Postleitzahl kann vom Programm zur Steuerung der Regionszugehörigkeit genutzt werden.

Obelio-Benutzer verpflichten sich, die bei der Registrierung erfassten Daten wahrheitsgemäß und vollständig (in Bezug auf die Pflichtfelder) zu übermitteln.

Alle Benutzerdaten der LETS-Gemeinschaft (mit Ausnahme des Passworts) können von den Administratoren der jeweiligen LETS-Gemeinschaft und von Lutz Jaitner eingesehen werden. Lutz Jaitner und die Administratoren der LETS-Gemeinschaft sind verpflichtet, die nicht sichtbaren Benutzerdaten vertraulich zu behandeln und nicht an andere Obelio-Benutzer weiterzugeben.

Die Benutzerdaten (ggf. mit Ausnahme anonymisierter Inserate) sind nicht öffentlich. Lutz Jaitner gibt Benutzerdaten nicht an Personen außerhalb des Obelio-Benutzerkreises weiter.

Die Obelio-Benutzer verpflichten sich durch Akzeptieren der AGB, die Daten von anderen Obelio-Benutzern nicht an Personen außerhalb des Obelio-Benutzerkreises weiterzugeben.

Für die Pflege der Kontaktdaten sind die Obelio-Benutzer selbst verantwortlich. Die Obelio-Benutzer sind angehalten, ihre Daten bei Veränderungen ihrer Kontaktmöglichkeiten zu aktualisieren bzw. aktualisieren zu lassen.

Der Obelio-Service ist berechtigt, die Quartalsabschlüsse (das sind die Verrechnungskontostände am Ende des jeweiliges Kalenderquartals) der Obelio-Benutzer an andere Personen innerhalb derselben LETS-Gemeinschaft zu kommunizieren. Dies dient der gegenseitigen Kontrolle der Tauschteilnehmer und des Verrechnungseinheitenkreislaufes.

Die Sichtbarkeit der Quartalsabschlüsse für andere Benutzer kann abgeschaltet werden. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen der jeweiligen LETS-Gemeinschaften.

Der Obelio-Service führt Statistiken zur Teilnehmerzahl, zirkulierenden Verrechnungseinheitenmenge und -umlaufgeschwindigkeit, die innerhalb der Tauschgemeinschaft öffentlich sind.

Der Obelio-Service kann Statistiken über die Häufigkeit von Reklamationen führen und auswerten, um Qualitätskontrollen des Tauschbetriebs zu ermöglichen. Die ausgewerteten Statistiken können anderen Teilnehmern derselben LETS-Gemeinschaft zugänglich gemacht werden. Näheres regeln die Teilnahmebedingungen der jeweiligen LETS-Gemeinschaft. Eine Löschung der Reklamationsstatistiken auf Verlangen der betroffenen Obelio-Benutzer ist nicht vorgesehen, da dies dem Sinn der Qualitätskontrolle zuwiderlaufen würde.

Wenn die Organisatoren einer LETS-Gemeinschaft dies wünscht, kann eine anonymisierte Form der Marktzeitschrift durch das Obelio-Programm im Web veröffentlicht werden. Diese enthält die Inseratsüberschriften und -texte ohne die Namen und Kontaktdaten der Inserenten. Diese Funktion ist abschaltbar.

Die Organisatoren der LETS-Gemeinschaft sind angehalten, ihre Teilnehmer davon zu informieren, wenn die Funktion "anonymisierte Marktzeitschrift" genutzt wird, da die Inseratstexte dann auch in Suchmaschinen im Web sichtbar werden.

Durch Bewegungen auf den Verrechnungskonten entstehen Transaktionsdaten, die z.B. im Kontoauszug angezeigt werden können. Transaktionsdaten bleiben auch nach dem Ausscheiden eines Teilnehmers gespeichert, damit die entsprechenden Gegenbuchungen bei den Tauschpartnern weiterhin im Kontoauszug angezeigt werden können.

Transaktionsdaten sind nur für die an der Transaktion beteiligten Benutzer und für die LETS-Administratoren einsehbar. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Transaktionen mit dem Systemkonto, dessen Kontoauszug für alle Teilnehmer der betreffenden Tauschgemeinschaft einsehbar ist.

Der Obelio-Service stellt ein Mitteilungssystem zur Verfügung, das ähnlich wie ein E-Mail-System arbeitet. Mitteilungen sind vertraulich, d.h. sie können nur vom Sender und den Adressaten eingesehen werden. Mitteilungen bleiben im System auch nach ihrer "Löschung" durch den Absender bzw. Empfänger gespeichert, u.a. damit der Mitteilungsempfänger bzw. der Absender diese nach wie vor lesen kann.

Lutz Jaitner behält sich das Recht vor, Daten die älter als 10 Jahre sind, aus der Datenbank zu entfernen, sofern diese für den laufenden Betrieb nicht mehr benötigt werden. Dies betrifft vor allem Transaktionen, Inserate und Mitteilungen.

Des Weiteren speichert die Obelio-Datenbank folgende Datentypen: Inserate, Rubriken, Rechnungszeilen, Rollen und Rechte, Kontoanmerkungen, Daueraufträge, Einzugsermächtigungen, Bevollmächtigungen, Kontostände, LETS-Schecks und die Marktregeln der Tauschgemeinschaften. Eine ausführliche Darstellung all dieser Daten würde den Rahmen dieses Dokuments sprengen.

Vom Grundsatz her gilt auch hier, dass die Obelio-Benutzer Zugriff auf die eigenen Daten haben und dass LETS-Administratoren diese einsehen können. Obelio-Benutzer haben nur dann Zugriff auf die Daten anderer Benutzer, wenn dies für die Abwicklung der Tauschgeschäfte erforderlich ist.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Landes.

Umgang mit Passwörtern und Cookies

Jeder Obelio-Benutzer erhält ein eigenes Passwort zur Online-Anmeldung beim Obelio-Service. Dieses Passwort ist streng vertraulich und darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Der Obelio-Service stellt die Identität der angemeldeten Benutzer mit Hilfe des Benutzernamens und des Passwortes fest. Wenn das Passwort anderen Personen bekannt würde, wäre für den Obelio-Service nicht mehr nachvollziehbar, welche Person welche Buchungen tätigt.

Die Obelio-Benutzer haben sicherzustellen, dass bei gemeinsam genutzten PCs keine Kopie des Passworts im PC gespeichert wird, insbesondere darf die Funktion „Passwort Speichern“ des Web-Browsers nicht aktiviert sein.

Für die Dauer der Sitzung speichert der Web-Browser mehrere Cookies vom Obelio-Service. Cookies sind kurze Datenblöcke, mit denen zum Beispiel das ausgewählte Konto markiert wird. Die Cookies sind bei Obelio so programmiert, dass sie beim Schließen des Browsers und beim Abmelden des Obelio-Benutzers wieder gelöscht werden.

Die Obelio-Benutzer haben sicherzustellen, dass bei gemeinsam benutzen PCs alle Browser-Fenster nach der Arbeit mit Obelio geschlossen werden und die Obelio-Cookies nicht anderen Personen zugänglich werden.

Wenn ein Obelio-Benutzer Zweifel hat, ob sein Passwort oder seine Cookies von anderen Personen benutzt werden, so ist dieser Benutzer angehalten, unverzüglich ein Obelio-Passwort zu ändern.

Datensicherheit, Betriebssicherheit

Lutz Jaitner stellt den Obelio-Service mit einem hohen Maß an Datensicherheit und Betriebssicherheit zur Verfügung. Dies beinhaltet unter Anderem die Durchführung von regelmäßigen Datensicherungsläufen. Lutz Jaitner verbessert die technischen Verfahren laufend weiter, die einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb des Obelio-Services ohne Datenverluste absichert.

Lutz Jaitner behält sich vor, zu Wartungszwecken den Obelio-Service gelegentlich kurzzeitig für die Obelio-Benutzer zu sperren. Wartungsarbeiten können auch unangekündigt erfolgen. Es ist prinzipiell möglich, dass aufgrund technischer Defekte oder Störungen von außen der Obelio-Service für einige Zeit nicht oder nicht ordnungsgemäß zur Verfügung steht.

Lutz Jaitner haftet nicht für Folgeschäden, die durch die Benutzung des Obelio-Services entstehen. Insbesondere kommt Lutz Jaitner nicht für ausgefallene Tauschgeschäfte und andere Schäden der Obelio-Benutzer auf, wenn durch Betriebsstörungen oder andere Unzulänglichkeiten des Obelio-Services die Abwicklung des Tauschhandels behindert ist.

Es liegt in der Verantwortung der Obelio-Benutzer, durch rechtzeitige Papierausdrucke der benötigten Daten (z.B. LETS-Schecks) aus dem Obelio-Service eine Weiterführung des Tauschbetriebs auch dann möglich zu machen, wenn aus irgendwelchen Gründen der Obelio-Service einmal nicht arbeiten sollte.

Steuerliche Berücksichtigung

Es gelten die Steuergesetze des jeweiligen Landes. Für die korrekte steuerliche Abwicklung von Tauschgeschäften sind die Obelio-Benutzer selbst verantwortlich.

In vielen Fällen sehen Finanzämter von der Besteuerung von Tauschgeschäften ab, wenn die monatlichen Tauschumsätze die Geringfügigkeitsgrenze für Nachbarschaftshilfe unterschreiten.

Obelio-Benutzer sollten, wenn Zweifel an der Besteuerung von Tauschumsätzen bestehen, ihr Finanzamt oder ihren Steuerberater konsultieren.

Rubriken-Nutzung und Werbungsmissbrauch

Um Inserate leichter auffindbar zu machen, stellt der Obelio-Service Rubriken und Unterrubriken zur Verfügung, in die das jeweilige Inserat vom Obelio-Benutzer eingeordnet werden kann.

In einigen Fällen ist die Zuordnung eines Inserats zu einer bestimmten Rubrik oder Unterrubrik nicht eindeutig möglich. Obelio-Benutzer dürfen den Inseratstext deshalb in bis zu zwei verschieden Rubriken und Unterrubriken veröffentlichen. Von einer Replizierung des gleichen Inseratstextes in mehr als zwei Rubriken/Unterrubriken ist abzusehen.

Die Inserate des Obelio-Services sollen in erster Linie für Tauschangebote und -gesuche genutzt werden. Inserate dürfen nicht für kommerzielle Werbungszwecke missbraucht werden.

Als Missbrauch gilt die häufige oder vorsätzliche Fehlklassifizierung von Inseraten in der Rubrikenstruktur.

Ebenfalls missbräuchlich ist das Bewerben von externen Angebotsdarstellungen, wie zum Beispiel Handelsorganisationen, Webseiten mit Produktlisten, Tauschportalen, Katalogen oder die Bewerbung von etablierten Handelsmarken.

Die Bewerbung eines definierten Produktes bzw. einer definierten Dienstleistung stellt jedoch keinen Missbrauch dar, wenn sie sich auf Tauschangebote bezieht.

Lutz Jaitner behält sich vor, bei deutlichem Missbrauch nach eigenem Ermessen Inserate zu entfernen, Obelio-Benutzer abzumahnen und bei wiederholtem Missbrauch Obelio-Benutzer zu sperren.

Eröffnung weiterer Verrechnungskonten, Vermeidung von Mehrfachregistrierungen

Obelio-Benutzer haben regulär persönliche Verrechnungskonten, die auf ihren Obelio-Benutzernamen lauten. Die Benutzernamen enthalten am Ende eine Ziffer, die so genannte Kennung, die zur Unterscheidung ansonsten gleichnamiger Benutzer dient.

Obelio-Benutzer können weitere Konten öffnen, deren Namen sie wählen dürfen. Die gewählten Kontonamen dürfen jedoch am Ende keine Ziffer (Kennung) haben, damit die weiteren Konten von persönlichen Konten unterscheidbar sind.

Für weitere Konten mit selbstgewählten Namen wird keine zusätzliche Tausch-Liquidität bereitgestellt. Das bedeutet, dass die weiteren Konten mit einem Kontostand starten, der dem Überziehungslimit in der jeweiligen Tauschgemeinschaft entspricht.

Obelio-Benutzer können gleichzeitig mehreren LETS-Gemeinschaften angehören. Sie haben dann unter ihrem Namen mehrere Konten, mindestens eines pro Gemeinschaft.

Unter keinen Umständen dürfen sich Obelio-Benutzer mehrfach bei Obelio registrieren. Das heißt, jede Person darf in Obelio nur einen Benutzernamen haben. Lutz Jaitner behält sich bei erkennbarer Betrugsabsicht vor, Personen von der weiteren Obelio-Benutzung auszuschließen, wenn Mehrfachregistrierungen vorliegen.

Sperren/Schließen von Konten

Lutz Jaitner behält sich vor, Benutzerkonten zu sperren oder zu schließen, wenn dafür gravierende Gründe bestehen. Sperrungen können vorübergehend sein. Schließungen sind meistens dauerhaft.

Gründe für eine mögliche Sperrung/Schließung sind z.B. gravierende Verstöße gegen die AGB, Sperr-/Schließanweisungen der LETS-Administratoren, Teilnehmeraustritte und Kontoschließung durch den Teilnehmer selbst.

Bei der Sperrung/Schließung von Konten wird die Restliquidität dieser Konten (das ist die Differenz zwischen aktuellem Kontostand und dem Überziehungslimit) an das Systemkonto der jeweiligen LETS-Gemeinschaft überwiesen. Aus dem Systemkonto wird dann eine Verrechnungseinheitenmenge entfernt, die genau so hoch ist, wie die für neue Teilnehmer in Umlauf gebrachte Verrechnungseinheitenmenge.

Die Marktregeln der jeweiligen LETS-Gemeinschaften können vom Teilnehmer verlangen, vor dem Sperren bzw. Schließen ihrer Konten den Kontostand durch Erbringen einer Leistung wieder mindestens auf die Höhe des Anfangskontostands zu bringen.

Eine Auszahlung angesparter Verrechnungseinheiten bei Kontoschließung in gesetzliche Zahlungsmittel ist durch diese AGB ausgeschlossen (Nichtkonvertierbarkeit).

Gesperrte bzw. geschlossene Verrechnungskonten sind von Teilnahmegebühren und der Rückverteilung der Umlaufsicherungsgebühr ausgenommen. Gesperrte bzw. geschlossene Verrechnungskonten sind für Inserate, Überweisungen und O-Mails nicht nutzbar.

Tauschteilnehmer deren Verrechnungskonten gesperrt oder geschlossen sind, werden bei der Ermittlung der Tauschteilnehmerzahl für statistische Zwecke nicht mitgerechnet.

Gesperrte Verrechnungskonten können auf Antrag des betroffenen Tauschteilnehmers bei Vorliegen guter Gründe wieder freigeschaltet werden.

Bei der Wiederfreischaltung wird der alte Kontostand von vor der Sperrung durch Überweisung vom Systemkonto wieder hergestellt. Bei der Wiederfreischaltung wird erneut die vorgeschriebene Menge an Verrechnungseinheiten in das Systemkonto eingestellt.

Gültigkeitsdauer, Kündigung

Diese AGB gelten mindestens so lange, wie der Obelio-Benutzer ein aktives Konto beim Obelio-Service hat und diesen Service nutzt. Obelio-Benutzer können die Nutzung jederzeit einstellen. Eine einfache Nachricht an Obelio (z.B. O-Mail) reicht als Kündigung aus, um alle Konten zu schließen.

Über das Ende der Nutzungsdauer und die Kündigung hinweg bleiben die Bestimmungen zu „Benutzerdaten und Datenschutz“ (siehe oben) bestehen. Dies verpflichtet die Obelio-Benutzer und Lutz Jaitner, die persönlichen Daten aller Benutzer dauerhaft vertraulich zu behandeln.

Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der oben genannten Bedingungen rechtsunwirksam oder aus anderen Gründen nicht anwendbar sein, so gelten alle anderen Bedingungen weiterhin.

Führende Sprachversion

Dieses Dokument „AGB für den Obelio eLETS Service“ existiert in mehreren Sprachübersetzungen. Die im juristischen Sinne führende Sprachversion ist die deutsche. Die anderen Versionen wurden lediglich zum Zweck des Benutzerkomforts angefertigt.

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