Regeln des Tausch-Kreises-PAF

Grundsätze

  1. Tauschen soll Freude machen und Gemeinschaft fördern!
  2. Jeder bietet das an, was er gut kann und bekommt dafür Talente gutgeschrieben. Eine Stunde eingebrachte Zeit entspricht 20 Talenten.
  3. Wir sind alle gleichwertige Partner, achten uns gegenseitig und wertschätzen die Fähigkeiten der Anderen.
  4. Über Alles kann man reden! Um Probleme zu vermeiden, sollten sich die Tauschpartner vorher absprechen und einigen. Was? Wann? Wo? Wie? Geplante Zeit?

Die verbindlichen Regeln

1. Ziel und Zweck

Der Tausch-Kreis-PAF versteht sich als eine Plattform für den Tausch von Dienstleistungen und Waren. Er verwaltet sich über www.obelio.com . Die Idee des Tausch-Kreises-PAF ist es, durch die grundsätzliche Möglichkeit des Tausches von Zeit ihre Mitglieder von Alltagsproblemen zu entlasten und die gegenseitige Unterstützung zu fördern. Jedes Mitglied bietet das an, was es gerne tut bzw. gut kann und nutzt im Gegenzug die Fähigkeiten und Leistungen anderer Mitglieder.

Jede Stunde/Tätigkeit im Rahmen dieses Zeittausches ist gleich viel wert, gleich welche Art von Tätigkeit erbracht wird. Alle Mitglieder sind ungeachtet ihrer Finanzkraft oder Ausbildung gleichwertige Tauschpartner. Jedes Mitglied darf von seinem Tauschpartner erwarten, dass dieser seine Leistung nach bestem Wissen und Gewissen erbringt, sobald er sich zum Tausch bereit erklärt hat. Es besteht keine Verpflichtung, die Anfrage eines Mitglieds anzunehmen. Jeder Tausch geschieht auf freiwilliger Basis.

2. Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Tausch-Kreises-PAF kann jede geschäftsfähige natürliche Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, und juristische Person werden. Jugendliche unter 18 Jahren können mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters Mitglied werden. Der Antrag auf Aufnahme erfolgt schriftlich unter Verwendung eines Beitrittsformulars. Jedes Mitglied erklärt sich bei Aufnahme mit den Regelungen des Tausch-Kreises-PAF schriftlich einverstanden. Mit dem Beitrittsformular wird eine Startermappe ausgehändigt, in der die Regelungen enthalten sind, auf die ausdrücklich in dem Beitrittsformular Bezug genommen wird. Über den Antrag auf Aufnahme entscheidet das Organisationsteam (Orga-Team). Mit der Aufnahme wird ein Benutzername vergeben
  2. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung des Tausch-Kreises-PAF.
    a) Der Austritt ist jederzeit möglich und muss dem Orga-Team schriftlich mitgeteilt werden.
    b) Der Ausschluss eines Mitglieds kann bei grobem Verstoß gegen die Ziele und Regeln des Tausch-Kreises-PAF oder die Schädigung des Ansehens des Tauschkreises erfolgen. Dies gilt auch, wenn das Mitglied trotz Mahnung für mindestens ein Jahr mit der Beitragszahlung in Verzug geraten ist sowie bei einer mindestens grob fahrlässig verursachten Schädigung eines anderen Mitglieds. Das Orga-Team entscheidet über den Ausschluss nach Anhörung aller Beteiligten.
    c) Beim Ausscheiden eines Mitglieds kann das Guthaben ganz oder teilweise auf andere Mitglieder übertragen werden, sofern diese einverstanden sind. Verbleibendes Guthaben wird auf das Konto des Tausch-Kreises-PAF übertragen.

3. Beiträge

  1. Es werden keine Mitgliedsbeiträge erhoben.

4. Der Ablauf

  1. Jedes Mitglied erhält automatisch mit der Anmeldung bei Obelio ein Konto. Die Anmeldung bei Obelio sollte durch den Tausch-Kreis-PAF erfolgen. Einem neuen Mitglied wird Geschenk des Tausch-Kreises-PAF ein Startguthaben von 100 Talenten auf dem Obelio-Konto gut geschrieben. Eine Überziehung dieses Kontos ist ausgeschlossen. Die Kosten, die durch die Nutzung von Obelio entstehen, trägt der Tausch-Kreis-PAF.
  2. Obelio ist ein Internetgestützter Inserats- und Abrechnungsdienst für Tauschkreise. Der Teilnehmerkreis ist passwortgeschützt und jede Tauschgemeinschaft hat einen eigenen abgeschlossenen Benutzerkreis. Auf der Seite von www.obelio.com kann jedes Mitglied sein Konto selbst führen, Angebote und Gesuche einstellen, sowie Adressen und Kontaktdaten aller Mitglieder des Tausch-Kreises-PAF einsehen. Mitglieder, die über keinen Online-Zugang verfügen, wenden sich zur Erledigung dieser Angelegenheiten an einen vom Orga-Team gestellten Paten.
  3. Getauscht wird Zeit gegen Zeit, bei Warentausch einigen sich die Tauschpartner auf einen Talentewert. Die Einheit, über welche aus buchhalterischen Gründen die Leistungen verrechnet werden, ist das Talent. Ein Talent entspricht 3 Minuten - für eine Stunde Tätigkeit erhält man folglich 20 Talente. Auf dieser Basis können sich Tauschpartner vorab auch auf Pauschalen einigen, wenn der Zeitaufwand nicht genau absehbar ist. Im Zweifelsfall können sich die Mitglieder zur Klärung an das Orga-Team wenden. Material- und Fahrtkosten werden nach Absprache in Euro abgegolten. Als Richtwert für eventuell anfallende Fahrtkosten gelten 30 Cent/ Kilometer. Im Übrigen sind die tatsächlichen Kosten maßgebend. Für den Fall, dass für eine erbrachte Dienstleistung auch Ausgaben in Euro erforderlich sind, kann folgende Umrechnung als mögliche und beispielhafte Orientierungshilfe dienen: Ausgehend von einem "Stundensatz" von 10 Euro pro Stunde können Ausgaben von z.B. in Höhe von 5 Euro mit 10 Talenten angesetzt werden (Einfache Umrechnung: 1 Euro kann 2 Talenten entsprechen).
  4. Angebote und Gesuche stehen als Anzeigen in der online erscheinenden Tauschzeitung. Die Mitglieder des Tausch-Kreises-PAF sind für ihre eigenen Angebote selbst verantwortlich und haften für deren Ausführung. Der Tausch-Kreis-PAF ist für die Handlungen, die sich daraus ergeben, in keiner Weise verantwortlich. Er wird insbesondere nicht Vertragspartner im Rahmen eines Tausches. Es ist Sache jedes Mitgliedes darauf zu achten, dass in seinen Angeboten und Gesuchen nicht gegen standes- und finanzrechtliche Bestimmungen von Berufsgruppen (z.B. Heilberufe, Steuerberatung...) verstoßen wird. Nicht angeboten oder gesucht werden dürfen insbesondere:
    • Dinge, die gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten verstoßen,
    • Artikel, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen,
    • Waffen, Munition, Medikamente, Tiere,
    • Artikel, die die Rechte Dritter verletzen können, insbesondere Urheber-, Namens- oder Markenrechte Dritter (z.B. Raubkopien, Plagiate),
    • Gutscheine.
  5. Die online erscheinende Tauschzeitung informiert die Mitglieder und liegt bei den monatlich stattfindenden Mitgliedertreffen in anonymisierter Fassung aus. Die Zusendung der Tauschzeitung per Post ist gegen Kostenerstattung möglich.
  6. Die Quartalsabschlüsse (d. h. die Kontostände am Ende jedes Quartals) aller Konten können von jedem Teilnehmer der AcrossLETS-Tauschgemeinschaft eingesehen werden. Die Kontobewegungen im Systemkonto sind von jedem Teilnehmer einsehbar

5. Das Organisationsteam und die Verwaltung

  1. Für die Organisation des Tausch-Kreises-PAF werden Talente-Verwaltungsbeiträge erhoben. 3 Talente pro Monat und Teilnehmer werden von jedem Mitgliedskonto automatisch abgebucht. Die Einnahmen aus dem Talente-Verwaltungsbeitrag werden zur Vergütung der Mithelfer in den Arbeitsgruppen ge- und verbraucht.
  2. Das Orga-Team ist für alle Angelegenheiten des Tausch-Kreises-PAF zuständig. Es legt den Mitgliedern u.a. Rechenschaft über Tätigkeit und Finanzen ab. Die Mitglieder des Orga-Teams legen untereinander die Zuständigkeiten für ihre Aufgabengebiete fest und können sich für konkrete Projekte aus dem Kreis der Mitglieder Unterstützung suchen. Die Mitglieder des Orga-Teams und die unterstützenden Mitglieder können für ihren Zeitaufwand eine Talente-Gutschrift (20 Talente/Stunde) aus dem Konto des Tausch-Kreises-PAF erhalten.
  3. Bei jedem Monatstreffen können Mitglieder Anträge stellen, in denen Anliegen, neue Ideen, Konzepte oder ähnliches formuliert sind, über die dann abgestimmt wird.

6. Rechtliches

  1. Kein Mitglied erbringt Leistungen als Unternehmer (§ 14 BGB). Für die erbrachten Leistungen eines Mitgliedes besteht keine gewerbliche Haftung und Gewährleistung. Die Tauschpartner gehen ausschließlich privatrechtliche Verbindungen ein. Der Tausch-Kreis-PAF übernimmt für die Vermittlung des Tausches keinerlei Haftung. Die Mitglieder sind über den Tausch-Kreis-PAF nicht versichert.
  2. Mit dem Unterzeichnen der Beitrittserklärung und der damit verbundenen Anerkennung der Regeln willigt jedes Mitglied in die Weitergabe seiner Daten innerhalb des Tausch-Kreises-PAF ein, verpflichtet sich aber gleichzeitig, die Adressen und sonstigen personenbezogenen Daten auf unseren Mitgliederlisten nicht an Dritte außerhalb dieses Tauschkreises weiterzugeben, sowie sie für gewerbliche oder kommerzielle Zwecke zu nutzen. Des Weiteren müssen alle Mitgliederlisten beim Ausscheiden vernichtet oder abgegeben werden. Persönliche Daten, die aus der Beitrittserklärung hervorgehen, werden entsprechend den geltenden gesetzlichen Regeln zum Schutz personenbezogener Daten (Bundesdatenschutzgesetz, Teledienstdatenschutzgesetz, Datenschutz-Grundverordnung) erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Dies erfolgt zum Zwecke der Verfolgung und zur Wahrung der Ziele des Tausch-Kreises-PAF. Es wird darauf hingewiesen, dass jedes Mitglied auf Anforderung schriftliche Auskunft darüber erhält, ob und welche persönlichen Daten von ihm bei uns gespeichert werden. Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.

7. Zuständigkeit

Über Änderung dieser Regeln entscheidet das Orga-Team mit einfacher Mehrheit.

Pfaffenhofen an der Ilm, 13.11.2024